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Planungszonen
Art. 27 des Bundesgesetzes vom 22. Juni 1979 über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz, RPG; SR 700) gibt den Kantonen die Möglichkeit, Planungszonen zu schaffen. Eine Planungszone steht für ein Gebiet, in dem Nutzungspläne erlassen oder geändert werden sollen. In einem mit einer Planungszone bezeichnetem Gebiet darf nichts unternommen werden, das die zukünftige Nutzungsplanung erschweren würde. Die Planungszone wird von einer Behörde (Gemeinde, Regionalkonferenz, Kanton) erlassen und ist sofort mit deren öffentlichen Bekanntmachung für zwei Jahre rechtswirksam (Art. 62a Abs. 1 und Art. 62 Abs. 3 Baugesetz, BauG; BSG 721.0). Eine Planungszone kann einmal um maximal drei Jahre auf insgesamt fünf Jahre verlängert werden. Dazu muss die Verlängerung der Planungszone von der Behörde, welche die Planungszone erlassen hat, vor Ablauf der zweijährigen Frist publiziert werden. Folgendes ÖREB-Katasterthema ist in diesem Geoprodukt PLANZONE enthalten: Planungszonen (GeoIV ID 76)
Leitsystem Amphibienzugstellen
Der Datensatz "Leitsystem" bildet zusammen mit den Datensätzen "Eimer", "Fotopunkt", "Durchlass" und "Stopprinne" eine Präzisierung zum Datensatz "Amphibienzugstellen". Er enthält die Leitsysteme der Amphibienzugstellen des Kantons Aargau. Dies sind Barrieren, welche verhindern, dass Amphibien während dem Amphibienzug auf die Strassen gelangen. Die Amphibien, welche den Drang verspüren auf die andere Strassenseite zu geraten, folgen diesen Leitsystemen und fallen dabei in eingegrabene Eimer, von wo sie morgens auf die andere Strassenseite gebracht werden oder kommen zu einem Durchlass, wo sie die Strasse unterirdisch passieren können. Der Verlauf der Leitsysteme wurde im Feld durch die Aufnahme von Punkten ermittelt (Aufnahmegerät: GPS von der Firma Leica, System 1200, Genauigkeit im Wald: 1m). Gestützt auf diese Punkte wurden im Büro die Leitsysteme als Polylinie digitalisiert.
Nutzungsplanung kantonal Bereich Natur- und Heimatschutz
Rechtsgültige Darstellung aller kantonalen Nutzungspläne im Bereich Natur- und Heimatschutz
Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz
Ortsbilder mit nationaler Bedeutung
Perimeter Linthmelioration
Der Perimeter umfasst die Grundstücke der Linthmelioration. Er bildet das Beizugsgebiet gemäss Art. 3 der interkantonalen Vereinbarung betreffend die Melioration der Linthebene in den Kantonen Schwyz und St. Gallen (SRSZ 312.320.1).
Landw. Bewirtschaftung: Produktionsstätten 2023
Landwirtschaftliche Produktionsstätten 2023
Brücken
Der Datensatz umfasst die Lage der städtischen Brücken inklusive Attribute wie Baujahr, Konstruktion etc. Es werden auch Daten für Unterhaltsarbeiten geführt (nur intern).
swissBOUNDARIES3D Landesgrenzen
swissBOUNDARIES3D Landesgrenzen umfasst die Landesgrenzen der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein. swissBOUNDARIES3D Landesgrenzen ist ein Derivat des Elterndatensatzes swissBOUNDARIES3D.
Freiraumversorgung
Versorgung der öffentlichen Plätze und Orte. Erfasst werden Informationen wie Erreichbarkeit, Auslastung, Ausstattung, Nutzung, Zustand, Sicherheit und Potenzial. Der OGD-Datensatz enthält Informationen zur Lage, Bedeutung und Funktionalität.
Altersbetreuungen - Standort und Informationen
Standorte der Altersheime mit zusätzlichen Informationen.