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Sondernutzungsplanung Gemeinde Wangen
Die Gemeinden können Sondernutzungspläne erlassen und damit die allgemeine Nutzungsplanung in einem konkreten, klar umgrenzten Areal weiter präzisieren. Der Datensatz ist auch Bestandteil des Katasters der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB)
Inventar der Trockenwiesen und -weiden
Der Datensatz umfasst die geografische Lage und die Nummern der Objekte des kantonalen Inventars der Trockenwiesen und -weiden von nationaler, regionaler und lokaler Bedeutung (bisher: 'Trockenstandorte').
Ruhezonen für Wildtiere
Wildruhezonen sind für Säugetiere und Vögel wichtige Gebiete, in denen die Bedürfnisse der Wildtiere im Vordergrund stehen. Sie dienen gemäss Jagdgesetz (Art. 7 Abs. 4 des JSG) der Vermeidung übermässiger Störung als Antwort auf die zunehmende Freizeitnutzung. Wildruhezonen dürfen während bestimmten Jahreszeiten - oder in einzelnen Fällen während des ganzen Jahres - nicht oder nur beschränkt für Freizeitaktivitäten genutzt werden.
See- und Flussuferschutz gemäss SFG
Gemäss See- und Flussufergesetz vom 6. Juni 1982 (See- und Flussufergesetz, SFG; BSG 704.1) sind die Ufer der fünf grossen Berner Seen und entlang der Aare zugunsten der Allgemeinheit zugänglich zu machen und wertvolle Uferlandschaften zu erhalten oder wieder herzustellen. Vom SFG betroffen sind 91 Gemeinden im Kanton Bern. Diese verfügen über eine fast lückenlose Uferschutzplanung bestehend aus dem Uferschutzplan, den Überbauungsvorschriften und dem Realisierungsprogramm. Der Uferschutzplan legt die Uferschutzzone, den Uferweg und allgemein benutzbare Freiflächen für Erholung und Sport fest. Im Realisierungsprogramm werden Massnahmen beschrieben, die im Zusammenhang mit der Uferschutzplanung von der Gemeinde noch umgesetzt werden. Das Geoprodukt «See- und Flussuferschutz gemäss SFG» umfasst die dem Tiefbauamt des Kantons Bern bekannten Informationen zum einen aus der Uferschutzplanung der Gemeinden und zum anderen bezüglich dem Stand der Realisierung der Uferwege und Freiflächen. Die realisierten Uferwege und Freiflächen sind berechtigt für einen Kantonsbeitrag an den Unterhalt.
Streusiedlungsgebiete
In Gebieten mit traditioneller Streubauweise, die im kantonalen Richtplan festgelegt sind und in denen die Dauerbesiedlung im Hinblick auf die anzustrebende räumliche Entwicklung gestärkt werden soll, können die Kantone bei der Änderung der Nutzung bestehender Bauten erweiterte Nutzungsmöglichkeiten zulassen.
Landw. Bewirtschaftung: Perimeter LN- und Sömmerungsflächen 2024
Der Perimeter landwirtschaftliche Nutzflächen (LN) und Sömmerungsflächen stellt die potenziell zu bewirtschaftende Landwirtschaftsfläche des Beitragsjahr 2024, ohne die landwirtschaftlich unproduktiven Flächen dar. Es sind dies die Flächen innerhalb der landwirtschaftlichen Nutzfläche LN (LBV Art. 14) und die Sömmerungsfläche SF (LBV Art. 24). Die Daten entsprechen dem MGDM Perimeter LN- und Sömmerungsflächen.
Geschützte geologische Objekte
ÖREB-Katasterthema Der Geobasisdatensatz 'Geschützte geologische Objekte' (KGeoIV ID 84-BE) ist gemäss der Verordnung über den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREBKV) Bestandteil des ÖREB-Katasters. Der Datensatz der kantonal geschützten geologischen Objekte (GGO) umfasst Naturdenkmäler wie Findlinge, exotische Blöcke, geologische Aufschlüsse, eine Gletschermühle sowie eine Mineralkluft.
Öffentlicher Verkehr
Das Geoprodukt beinhaltet die Linien, Haltestellen und Einzugsgebiete des öffentlichen Verkehrs im Kanton Bern für das aktuelle Fahrplanjahr. Die Angaben beziehen sich dabei getrennt auf die sechs verschiedenen Kategorien von Verkehrsmitteln (Bahn, Bus, Tram, Nachtlinien, Seilbahn, Schiff). Im Weiteren steht die ÖV-Erschliessungsgüte gestützt auf das Massnahmenblatt B_01 des kantonalen Richtplans - differenziert nach sechs verschiedenen Güteklassen (A, B, C, D, E und F) - als Flächendatensatz zur Verfügung. Die Tarifzonen des Tarifverbundes 'Libero' sind ebenfalls Bestandteil dieses Geoprodukts.
Entwicklungsschwerpunkte
Zur Förderung der Standortentwicklung unterstützt der Kanton mit finanziellem und personellem Engagement die Planung und Realisierung von ESPs an hervorragend erschlossenen Standorten. Die Standorte sind im kantonalen Richtplan festgesetzt. Die Perimeter bezeichnen die Ausdehnung der Entwicklungsschwerpunkte.
Kantonaler Richtplan, Elemente Energie
Der Kanton legt verbindlich fest, in welchen Räumen Windenergieanlagen geplant werden können und welches Vorgehen sowie welche Grundsätze bei der Festlegung von Standorten von Windenergieanlagen zu beachten sind. Damit zeigt er auf, wo und unter welchen Rahmenbedingungen die Realisierung von Windenergieanlagen aus kantonaler Sicht grundsätzlich möglich und erwünscht ist.