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Offizieller Stadtplan 1987
offizieller Stadtplan, Ausgabe 1987
Gebietseinteilung Baukontrolle
Diese Karte zeigt die Gebiete der Baukontrollen im Kanton Basel-Stadt. Diese sind im Baubewilligungsverfahren für die Bearbeitung der Baubegehren zuständig.
Sektion
Grenzen der Grundbuchsektionen Kanton Basel-Stadt.
Offizieller Stadtplan 1967
offizieller Stadtplan, Ausgabe 1967
Makrozoobenthos
Beurteilung des biologischen Gewässerzustands anhand der Besiedlung mit wirbellosen Kleinlebewesen (Makrozoobenthos) nach Modulstufenkonzept Makrozoobenthos Stufe F. Die Datenblätter enthalten eine Zeitreihe der Beurteilungswerte sowie die Funddaten von Rote Liste-Arten und Neozoen der aktuellsten Probenahme.
Zonenplan 2016
Zonenplan des Kantons Basel-Basel von 2016
Orthofoto 1999 März
Entzerrte und georeferenzierte digitale Luftbilder vom März 1999 in TrueColor.
Bodenverbesserungsgenossenschaften
Der Datensatz umfasst die öffentlich-rechtlichen Bodenverbesserungsgenossenschaften gemäss RB 9.36161. Es wird zwischen Wegbau-, Meliorations-, Wasserversorgungs- und Seilbahngenossenschaften unterschieden. Als Dokument je Genossenschaft ist nur der Übersichtsplan öffentlich zugänglich. Der Datensatz befindet sich zurzeit im Aufbau und es sind bis jetzt die Wegbaugenossenschaften digitalisiert. Die weiteren Genossenschaftstypen werden aufgeschaltet, sobald die Daten digital erhoben sind.
Entsorgungsrouten Kehricht
Die ZAKU sammelt im Auftrag der Gemeinden den Kehricht im Kanton Uri entlang von festgelegten Sammelrouten. Diese werden wöchentlich abgefahren. Aller morgens ab 07.00 Uhr ordnungsgemäss bereitgestellter Kehricht entlang dieser Routen wird eingesammelt. Die Anforderungen an die Bereitstellung des Kehrichts finden sich im Abfall-Infoblatt, welches jährlich in alle Haushaltungen verteilt wird sowie unter dem Link "https://www.zaku.ch". Der Layer "Entsorgungsrouten Kehricht" bildet zusammen mit dem Layer "Entsorgungsrouten Grüngut" den Geobasisdatensatz "35-UR Entsorgungsrouten Siedlungsabfälle".
Medizinische Qualitätsindikatoren im Bereich der Pflegeheime - Daten 2023
In der im zweiten Halbjahr 2025 vom Bundesamt für Gesundheit(BAG) herausgegebenen vierten Ausgabe der Publikation «Medizinischen Qualitätsindikatoren» im Bereich der Pflegeheime werden Informationen über 1269 Betriebe veröffentlicht. Die Zahlen basieren auf den Daten des Jahres 2023, die von den Pflegeheimen im Rahmen von Bedarfsabklärungen oder Pflegedokumentationen erhoben und dem BAG über das Bundesamt für Statistik (BFS) geliefert werden. Die Publikation «Medizinische Qualitätsindikatoren» basiert auf Artikel 59a des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG, SR 832.10). Dieser Artikel verpflichtet die Leistungserbringer, den zuständigen Bundesbehörden die Daten bekannt zu geben, die benötigt werden, um die Anwendung der KVG-Bestimmungen über die Wirtschaftlichkeit und Qualität der Leistungen zu überwachen. Die Pflegeheime in der Schweiz sind demnach angehalten, Daten zur Berechnung der medizinischen Qualitätsindikatoren zu liefern (Art. 59a Abs. 1 Bst. f KVG). In Anwendung von Artikel 59a KVG wurden 2009–2018 im Rahmen eines Pilotprojekts unter der Leitung der Föderation ARTISET (ehemalige CURAVIVA Schweiz) mit dem BAG, der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) und dem BFS im Projektausschuss geeignete Qualitätsindikatoren erarbeitet und ausgewertet sowie sechs davon ausgewählt. In der Publikation werden die Werte dieser sechs Indikatoren für jedes der darin enthaltenen Pflegeheime ausgewiesen. Seit der Erhebung der Daten 2021 ist die Qualität der gelieferten Daten ausreichend hoch, um die Indikatoren auf der Ebene der Pflegeheime risikoadjustiert berechnen zu können. Insofern bilden die Indikatoren die Qualität der in den Pflegeheimen erbrachten KVG-Pflegeleistungen relativ gut ab und sind von Heim zu Heim vergleichbar. Die ausgewählten medizinischen Qualitätsindikatoren können daher als Instrumente zum Vergleich der Qualität der in den gemessenen Bereichen erbrachten KVG-Pflegeleistungen verwendet werden. Diese Indikatoren können jedoch die Qualität eines Pflegeheims nicht vollständig erfassen, sodass man sich nicht darauf beschränken kann. Sie bilden nämlich weder die gesamte Struktur- oder Prozessqualität noch andere Qualitätsaspekte wie die Patientenzufriedenheit oder die Lebensqualität in den Heimen ab. Deswegen können die beobachteten Ergebnisse in Form von Indikatorwerten keinesfalls zur Erstellung einer Rangliste oder einer Skala der Gesamtqualität der Pflegeheime (Ranking) dienen. Sie sollen dazu beitragen, allfälliger Qualitätslücken in den Heimen zu identifizieren und Verbesserungspotenziale der jeweiligen Einrichtung zu erkennen und zu nutzen. In diesem Sinne ist die vorliegende Publikation auch als Hilfestellung und Diskussionsgrundlage für die interessierten Kreise zu verstehen.