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Lärmbelastungskataster Strassen (Nacht) (UR)

Der Kanton (kantonale Vollzugsbehörde) ist nach Art. 37 (LSV) verpflichtet, für seine Strassen einen Lärmbelastungskataster zu führen und diesen periodisch zu aktualisieren. Der Lärmbelastungskataster für Haupt- und übrige Strassen ist ein wichtiges Informations- und Planungsinstrument für die Behörden in der Raumplanung und in der Beurteilung des Umweltzustand Lärmbelastung. Dargestellt werden die Belastungsgrenzwerte für die Beurteilung des Lr Nacht.

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Änderungsdatum

 

Datenbereitsteller

Amt für Tiefbau Kt. Uri 

Erstellt

 

Identifikatoren

ur-2010@geoinformation-kanton-uri 

Kontaktmöglichkeiten

mail@lisag.ch <mail@lisag.ch> 

Katalog

Katalogopendata.swiss

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