Datensatz
Lärmbelastungskataster Strassen (Nacht) (UR)
Der Kanton (kantonale Vollzugsbehörde) ist nach Art. 37 (LSV) verpflichtet, für seine Strassen einen Lärmbelastungskataster zu führen und diesen periodisch zu aktualisieren. Der Lärmbelastungskataster für Haupt- und übrige Strassen ist ein wichtiges Informations- und Planungsinstrument für die Behörden in der Raumplanung und in der Beurteilung des Umweltzustand Lärmbelastung. Dargestellt werden die Belastungsgrenzwerte für die Beurteilung des Lr Nacht.
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Datenbereitsteller
Amt für Tiefbau Kt. Uri
Erstellt
Identifikatoren
ur-2010@geoinformation-kanton-uri
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