Medizinische Qualitätsindikatoren im Bereich der Pflegeheime - Daten 2023
In der im zweiten Halbjahr 2025 vom Bundesamt für Gesundheit(BAG) herausgegebenen vierten Ausgabe der Publikation «Medizinischen Qualitätsindikatoren» im Bereich der Pflegeheime werden Informationen über 1269 Betriebe veröffentlicht. Die Zahlen basieren auf den Daten des Jahres 2023, die von den Pflegeheimen im Rahmen von Bedarfsabklärungen oder Pflegedokumentationen erhoben und dem BAG über das Bundesamt für Statistik (BFS) geliefert werden. Die Publikation «Medizinische Qualitätsindikatoren» basiert auf Artikel 59a des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG, SR 832.10). Dieser Artikel verpflichtet die Leistungserbringer, den zuständigen Bundesbehörden die Daten bekannt zu geben, die benötigt werden, um die Anwendung der KVG-Bestimmungen über die Wirtschaftlichkeit und Qualität der Leistungen zu überwachen. Die Pflegeheime in der Schweiz sind demnach angehalten, Daten zur Berechnung der medizinischen Qualitätsindikatoren zu liefern (Art. 59a Abs. 1 Bst. f KVG). In Anwendung von Artikel 59a KVG wurden 2009–2018 im Rahmen eines Pilotprojekts unter der Leitung der Föderation ARTISET (ehemalige CURAVIVA Schweiz) mit dem BAG, der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) und dem BFS im Projektausschuss geeignete Qualitätsindikatoren erarbeitet und ausgewertet sowie sechs davon ausgewählt. In der Publikation werden die Werte dieser sechs Indikatoren für jedes der darin enthaltenen Pflegeheime ausgewiesen. Seit der Erhebung der Daten 2021 ist die Qualität der gelieferten Daten ausreichend hoch, um die Indikatoren auf der Ebene der Pflegeheime risikoadjustiert berechnen zu können. Insofern bilden die Indikatoren die Qualität der in den Pflegeheimen erbrachten KVG-Pflegeleistungen relativ gut ab und sind von Heim zu Heim vergleichbar. Die ausgewählten medizinischen Qualitätsindikatoren können daher als Instrumente zum Vergleich der Qualität der in den gemessenen Bereichen erbrachten KVG-Pflegeleistungen verwendet werden. Diese Indikatoren können jedoch die Qualität eines Pflegeheims nicht vollständig erfassen, sodass man sich nicht darauf beschränken kann. Sie bilden nämlich weder die gesamte Struktur- oder Prozessqualität noch andere Qualitätsaspekte wie die Patientenzufriedenheit oder die Lebensqualität in den Heimen ab. Deswegen können die beobachteten Ergebnisse in Form von Indikatorwerten keinesfalls zur Erstellung einer Rangliste oder einer Skala der Gesamtqualität der Pflegeheime (Ranking) dienen. Sie sollen dazu beitragen, allfälliger Qualitätslücken in den Heimen zu identifizieren und Verbesserungspotenziale der jeweiligen Einrichtung zu erkennen und zu nutzen. In diesem Sinne ist die vorliegende Publikation auch als Hilfestellung und Diskussionsgrundlage für die interessierten Kreise zu verstehen.
Nutzungsbedingungen
Freie Nutzung. Quellenangabe ist Pflicht.
- Sie dürfen diesen Datensatz für nicht kommerzielle Zwecke nutzen.
- Sie dürfen diesen Datensatz für kommerzielle Zwecke nutzen.
- Eine Quellenangabe ist Pflicht (Autor, Titel und Link zum Datensatz).
Freie Nutzung. Quellenangabe ist Pflicht. Kommerzielle Nutzung nur mit Bewilligung des Datenlieferanten zulässig.
- Sie dürfen diesen Datensatz für nicht kommerzielle Zwecke nutzen.
- Sie dürfen diesen Datensatz für kommerzielle Zwecke nutzen, sofern Sie eine entsprechende Bewilligung beim Datenlieferanten eingeholt haben.
- Eine Quellenangabe ist Pflicht (Autor, Titel und Link zum Datensatz).
Distributionen
Zusätzliche Informationen
Änderungsdatum
Datenbereitsteller
Erstellt
Identifikatoren
Kontaktmöglichkeiten
Periodizität der Abgrenzung
Qualified Relation
Zeitliche Abdeckung
Katalog
Nutzungsbedingungen
Freie Nutzung. Quellenangabe ist Pflicht.
- Sie dürfen diesen Datensatz für nicht kommerzielle Zwecke nutzen.
- Sie dürfen diesen Datensatz für kommerzielle Zwecke nutzen.
- Eine Quellenangabe ist Pflicht (Autor, Titel und Link zum Datensatz).
Freie Nutzung. Quellenangabe ist Pflicht. Kommerzielle Nutzung nur mit Bewilligung des Datenlieferanten zulässig.
- Sie dürfen diesen Datensatz für nicht kommerzielle Zwecke nutzen.
- Sie dürfen diesen Datensatz für kommerzielle Zwecke nutzen, sofern Sie eine entsprechende Bewilligung beim Datenlieferanten eingeholt haben.
- Eine Quellenangabe ist Pflicht (Autor, Titel und Link zum Datensatz).