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Bezügerinnen und Bezüger von erzieherischen finanziellen Hilfen von 2009-2021.

Erzieherische finanzielle Hilfen umfassen finanzielle Leistungen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe für ambulante und stationäre Massnahmen (zum Beispiel sozialpädagogische Familienbegleitung, Platzierung in Pflegefamilien und Heimen).

Aufgrund der Neuerung, dass die ergänzenden Hilfen zur Erziehung (ehemals «erzieherische Hilfen») seit 2022 durch den Kanton Zürich bewilligt und finanziert werden, kann diese bis 2021 durch die Sozialen Dienste geführte Statistik nicht weitergeführt werden.

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