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WMS Seilbahnen und Skilifte

Gemäss der kantonalen Geoinformationsverordnung (KGeoIV), Anhang 2, ist das AFM für das Erheben, Nachführen und Verwalten der Geobasisdaten zu den „Plänen und Bewilligungen der nicht eidgenössisch konzessionierten Seilbahnen und Skilifte“ zuständig (Identifikator: 116-ZH). Dargestellt werden alle Kleinskilifte, Skilifte und Seilbahnen die kantonal bewilligt sind oder eine eidgenössische Konzession haben.

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