Datensatz

Veröffentlicht Zuletzt aktualisiert Aktualisierungsfrequenz annual

Ruhezonen für Wildtiere

Wildruhezonen sind für Säugetiere und Vögel wichtige Gebiete, in denen die Bedürfnisse der Wildtiere im Vordergrund stehen. Sie dienen gemäss Jagdgesetz (Art. 7 Abs. 4 des JSG) der Vermeidung übermässiger Störung als Antwort auf die zunehmende Freizeitnutzung. Wildruhezonen dürfen während bestimmten Jahreszeiten - oder in einzelnen Fällen während des ganzen Jahres - nicht oder nur beschränkt für Freizeitaktivitäten genutzt werden.

Nutzungsbedingungen

Freie Nutzung. Quellenangabe ist Pflicht.

Freie Nutzung. Quellenangabe ist Pflicht.
  • Sie dürfen diesen Datensatz für nicht kommerzielle Zwecke nutzen.
  • Sie dürfen diesen Datensatz für kommerzielle Zwecke nutzen.
  • Eine Quellenangabe ist Pflicht (Autor, Titel und Link zum Datensatz).

Distributionen

Zusätzliche Informationen

Änderungsdatum

 

Datenbereitsteller

Amt für öffentlichen Verkehr und Verkehrskoordination 

Erstellt

 

Identifikatoren

1150be64-14f0-45e7-bcf8-18d80971ba6f@amt-fuer-geoinformation-des-kantons-bern 

Kontaktmöglichkeiten

info.ji@be.ch <info.ji@be.ch> 

Periodizität der Abgrenzung

Katalog

Katalogopendata.swiss

Erstellt Zuletzt aktualisiert

Dieser Datensatz-Eintrag wurde

Erstellt Zuletzt aktualisiert