Datensatz
Ruhezonen für Wildtiere
Wildruhezonen sind für Säugetiere und Vögel wichtige Gebiete, in denen die Bedürfnisse der Wildtiere im Vordergrund stehen. Sie dienen gemäss Jagdgesetz (Art. 7 Abs. 4 des JSG) der Vermeidung übermässiger Störung als Antwort auf die zunehmende Freizeitnutzung. Wildruhezonen dürfen während bestimmten Jahreszeiten - oder in einzelnen Fällen während des ganzen Jahres - nicht oder nur beschränkt für Freizeitaktivitäten genutzt werden.
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Distributionen
Zusätzliche Informationen
Änderungsdatum
Datenbereitsteller
Amt für öffentlichen Verkehr und Verkehrskoordination
Erstellt
Identifikatoren
1150be64-14f0-45e7-bcf8-18d80971ba6f@amt-fuer-geoinformation-des-kantons-bern
Kontaktmöglichkeiten
Periodizität der Abgrenzung
Katalog
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